Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Werbegeschenke Kamm GmbH

(Stand 01.09.2014)

(1) Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftbedingungen gelten für sämtliche von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Änderungen oder Ergänzungen der nachstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Vergütung

Wir behalten uns eine Erhöhung des vertraglich vereinbarten Preises vor, wenn unsere Lieferungen oder Leistungen später als 4 Monate nach

Vertragsabschluß erbracht werden sollen oder aus sonstigen Gründen erbracht werden können, die der Kunde zu vertreten hat. Soweit Leistungsänderungen und Kostenerhöhungen auf nachträglichen Wünschen und Weisungen des Kunden beruhen, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis in angemessenem Umfang zu erhöhen. Die gesetzliche Mehr-wertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten der Vertragsabwicklung, wie zum Beispiel Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind freibleibend und ergehen zu Lasten des Kunden.

(3) Lieferfristen

Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik oder sonstigem unverschuldeten Unvermögen, auch auf Seiten unserer Vorlieferanten, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern eine vereinbarte Lieferungsfrist um die Dauer der Behinderung.

(4) Vertragsverletzungen

Für Vertragsverletzungen, die nicht auf uns zu vertretendem Verzug oder Unmöglichkeit beruhen, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(5) Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich gerügt werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Vertragspartner bzw. der Übergabe der Vertragsware an einen vom Vertragspartner beauftragten Dritten. Maßgeblich für den Ablauf der Rügefrist ist der Zugang der Rüge bei uns. Die Rüge bedarf als Wirksamkeitsvoraussetzung der Schriftform. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen Vorstehendes führt zum Wegfall jedweden Gewährleistungs- Anspruchs. Es verbleibt bei den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 337, 338 HGB.

(6) Gewährleistung

Der Kunde kann wegen begründeter Mängel erst dann eine Herabsetzung der Vergütung oder wahlweise Rückgängigmachung des mit uns geschlossenen Vertrages verlangen, wenn die von uns wahlweise getätigte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Kunde das fällige Entgeld abzüglich des Wertes der mangelhaften Lieferung oder Leistung zahlt, es sei denn, die mangelhafte Lieferung oder Leistung ist für Ihn wertlos. Unsere Haftung ist in jedem Falle begrenzt und beschränkt auf den Kaufpreis bzw. auf den Werklohn, der uns bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages zustünde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handels.

(7) Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Unsere Rechnungen sind mit 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen oder nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Bei Neukunden kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung verlangt werden.

Soweit wir uns im Einzelfall zu Annahme von Wechseln und/oder Schecks bereit erklären, erfolgt dies nur vorbehaltlich der Diskontiermöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen zahlungs halber . Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

(8) Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an unseren Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser den Kaufpreis samt allen Nebenforderungen gezahlt hat. Bei Lieferung mehrerer Sachen zum Gesamtpreis kann bis zu dessen vollständiger Zahlung das Eigentum an allen Sachen vorbehalten bleiben. Der Kunde ist berechtigt, solange er Händler ist, unser Eigentum im ordnungsgemäß üblichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die dem Kunden aus dem Weiterverkauf zustehende Entgeltforderung wird hiermit sicherungs halber in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Waren von uns abgetreten. Soweit die von uns gelieferten Waren von uns verarbeitet werden, wird uns hiermit an der neuen Sache ein Miteigentumsanteil eingeräumt, der dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zum Verhältnis des Warenwertes anderer Lieferanten entspricht.

(9) Schriftformklausel

Alle Erklärungen, die der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgibt, dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen, Mahnungen, Fristsetzungen sowie die damit verbundene Ablehnungsandrohung und Rücktrittserklärung, bedürfen der Schriftform.

(10) Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Klagen, auch im Urkunden, und Wechselprozess sowie deliktische Ansprüche, ist Marburg, sofern der Kunde Vollkaufmann, unbekannten Aufenthaltes oder im Ausland ansässig ist. Ist der Kunde kein Vollkaufmann, gilt diese Gerichtsstandvereinbarung dann, wenn er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind unsererseits berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Allgemeiner Zusatz

Urheberrechte

Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Ebenso haftet er allein, sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.